Viele medizinische sinnvolle Therapien in der Zahnheilkunde belasten die Finanzen, aufgrund begrenzter Leistungen der gesetzlichen Versicherer.
Die Höhe der finanziellen Eigenbeteiligung hängt von der notwendigen/gewünschten Behandlung.
Für gesetzlich Versicherte gilt die Vorgabe der Krankenkassen die da heisst:
“Die Behandlung muss zweckmässig, ausreichend und wirtschaftlich sein…”
Moderne, präventive Konzepte sowie neue Techniken und Materialien finden somit keinen Eingang in den Leistungskatalog der Krankenkassen und können nur erbracht werden sofern der Patient es ausdrücklich wünscht und die Kosten selber trägt.
Im ungünstigsten Fall bedeutet dies, dass ein Zahn extrahiert werden muss, da eine erfolgversprechende Therapie von der Krankenkasse als unwirtschaftlich betrachtet wird.
Somit fallen sowohl für den Bereich Zahnbehandlung (Füllungstherapie / Wurzelkanalbehandlungen) als auch Zahnersatz (Kronen/Brücken/Prothesen/Implantate) Kosten an sofern eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der Zahnmedizin beziehungsweise eine kosmetisch vorteilhaftere Behandlung gewählt wird gewählt wird. Das belastet Ihre Finanzen.
Im Bereich Zahnersatz gilt das selbe Prinzip. Die Erstattung der Krankenkasse richtet sich nach der einfachsten bzw. billigsten Therapievariante. Wird etwas qualitativ hochwertigeres gewünscht so ist die Differenz vom Versicherten zu tragen.
Um das Prinzip zu veranschaulichen finden Sie ein Beispiel in dem PDF „Zahnersatz und Finanzen“.
Eine Erläuterung zum Heil- und Kostenplan finden Sie ebenfalls in der PDF „HKP“.
Sinnvoll sind Zahn-Zusatzversicherungen, wobei man hier aber genau auf die Leistungen im Schadensfall achten muss, sowie auf rechtzeitigen Abschluss, da bestehende Schäden nicht mitversichert sind.
Etwas anders verhält es sich bei privat Versicherten Personen. Der Bereich Zahnbehandlung ist in der Regel sehr gut abgesichert und meistens zu 100% gedeckt.
Beim Zahnersatz hat der „Privatpatient“ ebenfalls einen Vorteil. Die Erstattung erfolgt ausgehend von der medizinisch sinnvollen Therapievariante aus. Von den Gesamtkosten werden aber in der Regel 75-85% erstattet.
Für den Privatpatienten gilt aber, dass es hinsichtlich der Erstattung entscheidend auf den Vertrag ankommt. Diese haben sich in den letzten Jahren zu Ungunsten der Versicherten entwickelt, so dass es auch Ausnahmen von den beschriebenen Erstattungspraktiken gibt.
Vor einer Behandlung erhalten Sie selbstverständlich einen Kostenvoranschlag für die notwendige Therapie um im Vorfeld Klarheit zu schaffen.